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Die Veranstaltung findet im „2Gplus-Modell“ statt

Für Sie als Besucher*in bedeutet dies nach aktuellem Kenntnisstand die Erfüllung des „2Gplus"-Zugangsmodells (Stand: 7.2.2022, Änderungen vorbehalten):

Der Besuch ist nur mit dem Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff (2 Impfungen, letzter notwendiger Impftermin vor mindestens 14 Tagen) oder einem Genesenen-Nachweis (positiver PCR-Test vor mindestens 28 und höchstens 90 Tagen) sowie Vorzeigen eines gültigen Lichtbildausweises möglich. Alle erforderlichen Dokumente müssen digital oder im Original vorliegen.

Ergänzend zu diesen mit dem bisherigen „2G-Modell" identischen Regeln ist die Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden; kein Selbsttest!), auch für geimpfte und genesene Personen erforderlich.

Von der Testpflicht sind Personen ausgenommen, die eine Auffrischungs-Impfung („Booster") erhalten haben oder die nach einer vollständigen Impfung erkrankt und genesen sind und einen Genesenen-Nachweis haben.

Unabhängig hiervon erfüllen nach aktueller Rechtslage Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die in der Schule seriell getestet werden, automatisch den „2Gplus-Status" und sind von der Testnachweispflicht befreit. Für Schüler*innen ab 16 Jahren entfällt die Testpflicht, sofern sie vollständig geimpft sind oder einen gültigen Genesenen-Nachweis (positiver PCR-Test vor mindestens 28 und höchstens 90 Tagen) vorlegen können.

Weitere Informationen über die Notwendigkeit eines negativen Testergebnisses zur Erlangung des „2Gplus"-Status entnehmen Sie bitte auch der folgenden Grafik der Stadt Hamburg:

Personen mit typischen Symptomen einer Coronavirus-Infektion dürfen die Vorstellung nicht besuchen.

Während des gesamten Aufenthalts am Veranstaltungsort besteht durchgehend die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske). Ausschließlich zum gastronomischen Verzehr darf diese abgenommen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Nach den aktuell geltenden Regeln kann jeder Sitzplatz belegt werden.

Bitte informieren Sie sich jeweils kurzfristig vor Ihrem Veranstaltungsbesuch über die dann jeweils gültigen Regelungen.

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